Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU schreibt für alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen, verbindliche Energieaudits vor. Dies betrifft Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio. EUR und einer Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. EUR. Um diese Pflicht in deutsches Recht zu übertragen, wird derzeit das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) entsprechend geändert. Es verpflichtet alle Nicht-KMU zu der Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN 16247-1, welches mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden muss. Das erste Audit muss bis zum 05.12.2015 erfolgen. Circa 50.000 deutsche Unternehmen sind von dieser Gesetzesänderung betroffen. Ausgenommen von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits sind Unternehmen, welche ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung Nr. 1221/2009 (EMAS) eingerichtet haben.

Zudem müssen kleine und mittlere Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen oder ein alternatives System zur Steigerung der Energieeffizienz betreiben, um den Spitzenausgleich nach §10 StromStG und §55 EnergieStG geltend zu machen.

Ziel des Energieaudit ist es, die Energieverbräuche und Energieflüsse im Unternehmen systematisch zu erfassen um die Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren. In einem weiteren Schritt werden die verschiedenen Maßnahmen durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bewertet, woraus hervorgeht, welche Maßnahmen sinnv​​​​oll umsetzbar sind. Abschließend werden diese Untersuchungen in einem ​Energiebericht zusammengefasst.

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Der Energieaudit gemäß DIN 16247 verläuft in folgenden Schritten: ​

Methodik Energieaudit DIN EN 16247
Festlegung des Auditumfangs, Austausch von Informationen:

  • Ziele, Erfordernisse und Erwartungen in Bezug auf das Energieaudit
  • Anwendungsbereich und Grenzen abstecken
  • Grad der geforderten Gründlichkeit
  • Zeitplanung abstimmen
  • Sind evtl. Messungen notwendig?
  • Informationen erfragen, Dokumente und Daten anfordern
Abstimmung des praktischen Ablaufes des Energieaudits:

  • Benennung der verantwortlichen Personen und Informationen des Personals
  • Zugangsmöglichkeiten, Sicherheits-und Datenschutzregeln
  • Zu liefernde Betriebsmittel und Daten
  • Terminplanung
Erfassen von relevanten Daten für das Energieaudit:

  • Liste der Energie verbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen
  • Ausführliche charakteristische Merkmale des auditierten Objektes
  • Historische Daten (Energieverbrauch, Messwerte, etc.)
  • notwendige Messpunkte definieren
  • Informationen über betriebliche Entwicklungen und Ereignisse
  • Konstruktions-, Betriebs-und Wartungsdokumente
  • Informationen über vorherige Untersuchungen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz
  • Wirtschaftsdaten
Untersuchung des Objektes mit dem Ziel mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln:

  • Das zu prüfende Objekt inspizieren
  • Den Energieeinsatz des auditierten Objektes in Bezug auf das Ziel, den Anwendungsbereich und die Gründlichkeit des Energieaudits evaluieren
  • Die Arbeitsabläufe, das Nutzerverhalten und ihren Einfluss auf Energieverbrauch und Effizienz verstehen
  • Vorschläge für Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz generieren
  • Bereiche und Prozesse aufführen, für die für spätere Analysen zusätzliche mengenbezogene Daten benötigt werden
Feststellen der Bestandssituation, Bestimmen der Verbesserungsmöglichkeiten:

  • Die bestehende Energiesituation analysieren (Aufschlüsselung des Energieverbrauchs, Energieflüsse, Energiebilanzen, Kennzahlen, etc.)
  • Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz prüfen und bewerten:
    → Einsparmöglichkeiten (energetisch & monetär)
    → erforderlichen Investitionen
    → Renditen
  • Vorteile durch höhere Produktivität oder geringeren Instandhaltungsaufwand, technischen Wechselwirkungen, etc.
  • Priorisierung der Energieeffizienzmaßnahmen (Maßnahmenliste)
  • Ggf. Einbeziehung von Fördermitteln
Dokumentation des Energieaudits:

  • Zusammenfassung (Maßnahmenliste, vorgeschlagenes Umsetzungsprogramm)
  • Hintergrund (Beschreibung des Objektes, relevante Normen, etc.)
  • Energieaudit (Anwendungsbereich, Ziel und Gründlichkeit, Zeitrahmen und Grenzen, Datenerfassung, Analysen, Kriterien zur Maßnahmenbildung)
  • Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz (Maßnahmen, Einsparung, Zuschüsse, Beihilfen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Mess-und Nachweisverfahren)
  • Schlussfolgerungen
Zusammenfassung und Präsentation der Ergebnisse:

  • Präsentation des Ergebnisberichtes
  • Besprechung der weiteren Vorgehensweise

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