REOptima bietet für Unternehmen ganzheitliche Energieeffizienzberatung in allen energetischen Bereichen sowohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch für nicht KMU. Die Leistungen können individuell oder auch als Paket in Anspruch genommen werden.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen im Bereich Energieeffizienz:

  • Datenaufnahme aller relevanten Energieverbraucher vor Ort
  • Detaillierte Analyse des Energieverbrauchs und der Energiekosten
  • Bewertung des energetischen Ist-Zustandes
  • Feststellen und Beschreiben von Schwachstellen
  • Aufzeigen von konkreten Einsparpotenzialen mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Bewertung und Priorisierung von Maßnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung der Lieferantenangebote
  • Energiemonitoring und -controlling
  • Planungsunterstützung von kundenspezifischen Lösungen
  • Hinweise auf Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Vorschläge für den Einsatz erneuerbarer Energien
  • Begleitung der Maßnahmen bis zur Umsetzung
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Wir beraten ganzheitlich und steigern damit die Effizienz um bis zu 40%. Vereinbaren Sie einen Vor-Ort Termin.

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Energieberatung im Mittelstand für KMU

Als gelisteter BAFA-Berater bietet REOptima Ihnen eine unabhängige, förderfähige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen, die sogenannte Energieberatung im Mittelstand (EBM), an. Die Vorgehensweise der Energieberatung besteht aus einer detaillierten Aufnahme des energetischen Ist-Zustandes und der anschließenden Ausarbeitung und Darstellung von Optimierungspotenzialen. Der Ablauf der Energieberatung im Mittelstand ist angelehnt an die Energieaudit DIN EN 16247-1.

Wir bieten Ihnen die Energieberatung für 10.000 € an, wovon Sie 6.000 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss von dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhalten. Ihr Eigenanteil für die 10 Beratertage beträgt 4.000 €.

Förderprogramme

Für KMU kann eine Energieberatung (BAFA Programm: Energieberatung im Mittelstand) von der BAFA mit 80% der entstehenden Kosten und maximal 8.000 € gefördert werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die:

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen und
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand durch das BAFA:

Einzelmaßnahmen:

Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen bzw. Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 bis 30.000 EUR je Antragsteller für folgenden Querschnittstechnologien:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger

Systemische Optimierung:

Ersatz und Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien (elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger und Beleuchtungssysteme ) sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, ab einem Netto-Investitionsvolumen von über 30.000 EUR.

Alle Förderprogramme der BAFA unterliegen der BAFA „De-minimis“-Höchstgrenze.

KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)

Das Förderziel des KfW-Energieeffizienzprogrammes ist die Unterstützung gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Dabei erhalten Kleine und mittlere Unternehmen besonders günstige Konditionen.

Alle Investitionsmaßnahmen, die wesentliche Einsparungen erzielen werden hierbei gefördert, wie z.B.:

  • Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung
  • effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
    (Hinweis: aus beihilferechtlichen Gründen können KWK-Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhalten, nur mit einem beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes gefördert werden)
  • Gebäudehülle
  • Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik

sowie Sanierung und Neubau von Gebäuden:

  • Bei Sanierung muss der Jahres-Primärenergiebedarf mindestens den Anforderungen von EnEV entsprechen
  • Bei Neubau muss der Jahres-Primärenergiebedarf mindestens 20% unter den Anforderungen von EnEV liegen.

Unsere Kunden